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	<title>Wein Nachrichten &#187; Trier</title>
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	<description>Die neusten Nachrichten aus der weiten Welt des Weins</description>
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		<title>Bezeichnung als &#8220;bekömmlicher&#8221; Wein nicht erlaubt</title>
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		<pubDate>Thu, 07 May 2009 06:13:48 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[News]]></category>
		<category><![CDATA[Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Trier]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.
Der Entscheidung lag die Klage einer Winzergenossenschaft aus der Pfalz zugrunde, die den Begriff „bekömmlich“ bei von ihr vertriebenen Weinen („Dornfelder Edition Mild“ [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Begriff „bekömmlich“ darf weder bei der Etikettierung von Wein noch bei der Werbung für Wein verwandt werden. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom 23. April 2009 entschieden.</strong></p>
<p>Der Entscheidung lag die Klage einer Winzergenossenschaft aus der Pfalz zugrunde, die den Begriff „bekömmlich“ bei von ihr vertriebenen Weinen („Dornfelder Edition Mild“ und „Grauer/Weißer Burgunder (Cuvee) Edition Mild“) sowohl in der Etikettierung (Halsschleife) als auch außerhalb der Etikettierung in der Werbung zu verwenden beabsichtigt und von dem Gericht die Feststellung begehrt hat, dass sie hierzu berechtigt ist. Die Klage führte allerdings nicht zum Erfolg.</p>
<p>Zur Urteilsbegründung führten die Richter aus, der Begriff „bekömmlich“ stelle eine gesundheitsbezogene Angabe i.S.d. Artikel 2 der EG Verordnung Nr. 1924/2006 dar, der für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gesundheitsbezogene Angaben verbiete. „Bekömmlich“ stehe für leicht verträglich/gut verdaulich und daher gesund. Mit der Verwendung dieses Begriffs solle gegenüber dem durchschnittlichen Verbraucher suggeriert werden, dass der Wein nur wenig Säure habe und von daher besonders magenverträglich sei. Der Begriff „bekömmlich“ falle auch nicht unter die Ausnahmevorschrift der einschlägigen EG Verordnung, wonach gesundheitsbezogene Angaben ausnahmsweise gestattet seien, wenn sie traditionell zur Angabe einer Eigenschaft des entsprechenden Getränks verwandt würden. Dies sei beispielsweise bei dem Begriff „Digestif“ der Fall, der zwar ebenfalls einen Gesundheitsbezug aufweise, traditionell aber vor allem den Zeitpunkt des Konsums des Getränkes verdeutliche. Eine entsprechende traditionelle Bedeutung komme der Bezeichnung „bekömmlich“ im Zusammenhang mit Wein indes nicht zu, sodass diese als ausschließlich gesundheitsbezogene Angabe nicht erlaubt sei.</p>
<p>Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.  VG Trier, Urteil vom 23. April 2009 &#8211; 5 K 43/09.TR</p>
<p>(Quelle: Pressemitteilung Land Rheinland-Pfalz)</p>
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		<title>Gutsweinprobe der Vereinigten Hospitien in Trier</title>
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		<pubDate>Mon, 04 May 2009 09:58:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Veranstaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Trier]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 23. und 24. Mai, jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr, bietet das Weingut der Vereinigten Hospitien die Gelegenheit, den neuen Jahrgang 2008 kennen zu lernen, und dabei die einmalige Atmosphäre des ältesten Weinkellers Deutschlands zu erleben. Zwei Tage lang sind die Keller für weininteressierte Freunde des Hauses geöffnet. Den Gast erwarten 40 verschiedene Weine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 23. und 24. Mai, jeweils von 11.00 bis 18.00 Uhr, bietet das Weingut der Vereinigten Hospitien die Gelegenheit, den neuen Jahrgang 2008 kennen zu lernen, und dabei die einmalige Atmosphäre des ältesten Weinkellers Deutschlands zu erleben. Zwei Tage lang sind die Keller für weininteressierte Freunde des Hauses geöffnet. Den Gast erwarten 40 verschiedene Weine und Sekte, die geprägt sind von den bewährten Methoden der traditionellen Weinherstellung. Erweitert wird die Präsentation durch ältere Jahrgänge (soweit verfügbar) und eine Raritätenprobe. In Sachen Kulinarik werden wie immer kleine Köstlichkeiten aus der Hospitienküche geboten.</p>
<p>Die Vereinigten Hospitien wurden 1804 von Kaiser Napoleon als Trierer Sozial- und Wohltätigkeitsstiftung ins Leben gerufen. Bis heute erfüllen die Vereinigten Hospitien ihren Stiftungsauftrag in der Betreuung alter und junger, kranker und behinderter Menschen. Die Erträge des Weingutes fließen in großen Teilen in das zur Stiftung gehörenden Altenwohn- und Pflegeheim, einer Reha-Klinik, dem Heim für MS-Kranke und einem Kinderheim mit Tagesgruppe. Nicht zuletzt deshalb ist unser Weingut nicht mit herkömmlichen Winzerbetrieben zu vergleichen. Das Sanctus Jacobus-Etikett trägt den guten Namen unserer Gutsabfüllungen in alle Welt, und Daniel Deckers von der FAZ bringt den Stiftungsgedanken mit dem Zitat „Jeder Schluck eine gute Tat“ auf den Punkt.</p>
<p>Anmeldungen werden bis zum 22. Mai 2009 erbeten<br />
Eintritt: 15,00 Euro<br />
Bei einer Mindestbestellung von  50 €  wird der Eintrittspreis verrechnet.</p>
<p>Weitere Informationen:<br />
Vereinigten Hospitien<br />
Krahnenufer 19<br />
54290 Trier<br />
Tel.: 0651/945-1210 oder 1211</p>
<p>(Quelle: Vereinigten Hospitien)</p>
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